Fachkundige Stellungnahme für Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld


„Sie möchten Gründungszuschuss/ Einstiegsgeld beantragen
und benötigen eine Tragfähigkeitsbescheinigung?

Was ist eine fachkundige Stellungnahme?

Bei der fachkundigen Stellungnahme oder auch Tragfähigkeitsbescheinigung handelt es sich um die Überprüfung Ihres Businessplans/ Geschäftskonzep-tes auf seine Tragfähigkeit. Das Konzept wird auf Umsetzbarkeit in die Praxis überprüft und ob sich das Unternehmen nach einer gewissen Anlaufzeit selber trägt sowie ein ausreichendes Einkommen erzielbar ist. Auch auf die Voraussetzungen des Gründers für das Gründungsvorhaben wie beispiels-weise Fach- und Branchenkenntnisse sowie kauf-männische Fertigkeiten wird eingegangen.


Anerkannte fachkundige Stellen:

Die Auswahl der fachkundigen Stelle steht Ihnen frei. Im Sozialgesetzbuch III sind insbesondere folgende Stellen genannt: Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Als fachkundige Stellen sind jedoch auch Wirtschaftsprüfer sowie Steuer- und Unternehmensberater anerkannt.


Das ist vorzulegen:

Die Überprüfung des Konzeptes erfolgt auf Basis der von Ihnen bei der fachkundigen Stelle eingereichten Unterlagen. Im Regelfalle wird ein Businessplan mit diesen Inhalten erwartet:

  • Beschreibung des Gründungsvorhabens
  • Übersicht über den Kapitalbedarf und die Finanzierungsquellen
  • Rentabilitäts- und Ertragsübersicht für drei Jahre
  • Liquiditätsübersicht für drei Jahre
  • Aufstellung der Kosten der privaten Lebens-haltung
  • Lebenslauf
  • Ggf. Mietvertrag und weitere wichtige Verträge


         

Die Erstellung des Businessplans erfordert einiges an Arbeit sowie Zeit und sollt rechtzeitig in Angriff genommen werden. Letztendlich muss der Busi-nessplan auch einer kritischen Überprüfung durch den Experten der fachkundigen Stelle standhalten. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, wenn Sie sich bei der Ausarbeitung des Businessplans von einem Unternehmensberater unterstützen lassen, der in der Betreuung von Existenzgründern erfahrenen ist.

Den Businessplan reichen Sie zusammen mit dem Formular “Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“ bei der fachkundigen Stelle ein. Das Formular erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit.

Bei der Erstellung des Businessplans sowie für eine fachkundige Stellungnahme stehen Ihnen unsere Experten gerne mit Rat und Tat zur Seite.


Unsere Gründungsexperten können
folgendes für Sie tun:


  • Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans geben und im Rahmen der fachkundigen Stellungnahme für Sie tätig werden.

  • Überprüfung Ihres schon vorhandenen Businessplans - inklusive Tipps zur Optimierung und zu ggf. notwendigen Korrekturen Ihres Businessplans sowie anschließend eine fachkundige Stellungnahme erteilen.

Eine ausführliche Besprechung Ihres Gründungsvorhabens und die individuelle Klärung Ihrer Fragen sind immer in unserer Beratung mit inbegriffen.

 

 


Sie benötigen...

  • Unterstützung bei der Erstellung Ihres Businessplans?
  • Kurzfristig eine fachkundige Stellungnahme zu Ihrem Businessplan?

Die Kosten für die Erstellung des Businessplans und für die fachkundige Stellungnahme
können häufig durch entsprechende Förderprogramme bezuschusst werden.

 

Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Einer unserer Experten setzt sich kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.

Die Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich:

 

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geplante Gründung in der Branche:


geplantes Gründungsdatum:


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*Bitte immer angeben.

Ich bin damit einverstanden, dass Sie die von mir über das Kontaktformular gesendeten Daten an einen Experten (Unternehmensberater) weiterleiten. Ihre Anfrage wird von uns und den in die Bearbeitung einbezogenen Experten vertraulich behandelt.



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